WILDUNFALL

DIE JÄGER APPELLIEREN AN DIE BÜRGER, INFORMIEREN SIE IMMER DIE POLIZEI, DEN JAGDPÄCHTER ODER DAS FORSTAMT. ANSONTEN VERENDEN DIE TIERE QUALVOLL.


Kraftfahrzeughalter sind verpflichtet, bei einem Wildunfall anzuhalten, die Unfallstelle zu sichern und die nächste Polizeidienstelle zu informieren – übrigens auch im ureigensten Interesse, damit die Versicherungsleistungen im Rahmen einer Teilkasko-Versicherung gewährleistet sind. Im Kreis Limburg finden durchschnittlich jedes Jahr rund 800 Stück Schalenwild (Reh, Wildschwein, Rotwild) durch Wildunfälle den Tod. (st)