WILDSCHADENVERHÜTUNG

AB JUNI IST DIE ZEIT IN DER DAS GETREIDE SEINE FRUCHT AUSBILDET. DAS LOCKT GERADE DIE WILDSCHWEINE AUS DEM WALD IN DIE FELDER.


Als Jagdpächter hat man die Pflicht die landwirtschaftlichen Flächen vor Schäden durch Wildschweine zu schützen, denn schließlich haftet der Pächter des Waldes für auftretende Schäden. Eine strenge Bejagung der Wildschweine ist aufgrund der hohen Reproduktionsraten und der damit zusammenhängenden Wildschäden notwendig.

Die Bejagung der Wildschweine findet hauptsächlich in den Abend- und Morgenstunden statt, d.h. bis ca. 23 Uhr und morgens ab 03:00 Uhr.